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Veröffentlicht am 4. März 2026

Zivilstandswesen

Alle Zivilstandsereignisse im Leben eines Menschen, von der Geburt bis zum Tod, werden im schweizerischen Personenstandsregister eingetragen.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie ihre Ehegattinnen und Ehegatten oder ihre Partnerinnen und Partner sind verpflichtet, der für ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung Ereignisse, Erklärungen und Entscheidungen zum Zivilstand zu melden. Dazu sind verschiedene Zivilstandsdokumente erforderlich.

4. März 2026

Heirat/Eingetragene Partnerschaft

4. März 2026

Scheidung/Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

4. März 2026

Geburt

4. März 2026

Adoption

4. März 2026

Todesfall

4. März 2026

Bestellung von Schweizer Zivilstandsdokumenten